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Jackerath, Jülicher Straße / (Nordrhein-Westfalen) - Luftschadstoffe Messwerte 17.05.2024

 17.05.2024 
Bundesland
Ort/Gebiet
Datum
Massnahme
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 01:00:00 1616
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 02:00:00 138
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 03:00:00 148
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 04:00:00 169
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 05:00:00 2312
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 06:00:00 3316
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 07:00:00 2815
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 08:00:00 2310
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 09:00:00 188
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 10:00:00 158
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 11:00:00 167
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 12:00:00 165
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 13:00:00 185
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 14:00:00 298
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 15:00:00 439
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 16:00:00 289
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 17:00:00 2913
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 18:00:00 3516
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 19:00:00 4315
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 20:00:00 278
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 21:00:00 278
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 22:00:00 3110
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 23:00:00 3310
Jackerath, Jülicher Straße 17.05.2024 24:00:00 368
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Datengrundlage
Feinstaub (µg/m³): Tagesmittelwerte
Kohlenmonoxid (mg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Ozon (µg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Schwefeldioxid (µg/m³): Tagesmittelwete
Stickstoffdioxid (µg/m³): Ein-Stunden-Mittelwerte


Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.


Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das sogar durch Betondecken und Wände dringt. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Grillkohle). Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kraftfahrzeugverkehr.

Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) nicht überschreiten.

Kohlenmonoxid beeinträchtigt als Luftschadstoff die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren, da das Gas sich an das Hämoglobin im Blut bindet. CO ist ein starkes Atemgift und kann zudem Auswirkungen auf das Zentralnervensystem haben.

Ozon

Ozon (O3) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NOx) sind an diesen Reaktionen beteiligt.

Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest. Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, bezeichnet die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht.

Seit 1990 hat die Zahl der Tage mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen. Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht.

Stickstoffoxid

Stickstoffoxid ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, die aus den Atomen Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) aufgebaut sind. Vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt.

Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m³ NOx als Jahresmittelwert verwendet.

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchienverengung einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen sogar noch verstärkt werden kann.

Quelle: UBA

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